digitales religonsbuch

Sakramente

aus Maria H. Duffner: „Digitales Religions Buch“ 2000–2009
Zuletzt bearbeitet am 13.02.2009. Ausdruck am 06.03.2009, um 21:32

Ehe

Wortbedeutung:
Ehe > ewe = Gesetz, Recht; im besonderen bezogen auf eine der wichtigsten Institutionen des rechtlichen und sozialen Lebens.
Ursituation des menschlichen Lebens
Lebensgemeinschaft, Hochzeit
Menschliche Grunderfahrung
Sich in leiblichen Gesten dem anderen zuwenden, miteinander leben wollen, eine Familie gründen. (Bezogenheit des je Einzelnen auf einen Partner!)
Empfänger:
die Brautleute
Spender:
die Brautleute spenden einander das Sakrament der Ehe (der Priester ist offizieller Vertreter der Kirche; er segnet die Verbindung)
Häufigkeit:
zu Lebzeiten der Ehepartner nur einmal („...bis daß der Tod euch scheidet"). Nach dem Tod eines Partners oder - wenn die Ehe für ungültig erklärt wurde - ist eine neuerliche (kirchliche) Eheschließung möglich
Voraussetzung:
Liebe der unverheirateten (ledigen oder verwitweten) Partner zueinander und der Wunsch, miteinander in Treue leben zu wollen.
Folgende Gründe können einen (kirchlichen) Ehevertrag ungültig machen:
  • Geisteskranke und/oder psychisch schwer gestörte Menschen, die wesentliche Verpflichtungen der Ehe nicht erkennen oder übernehmen können.
  • Mangel an Urteilsvermögen (geistige Unreife)
  • Irrtum in der Person (nicht aber in der Eigenschaft der Person)
  • arglistige Täuschung oder Erpressung
  • Ausschluß der Treue und der Nachkommenschaft
  • unter Furcht und Zwang geschlossene Ehe
Liegen folgende Gründe vor, kann keine kirchliche Ehe geschlossen werden:
  • unter Furcht und Zwang geschlossene Ehe
  • Blutsverwandtschaft und Adoption
  • Priesterweihe bzw. Ordensgelübde
  • Unmündigkeit (Burschen vor dem 16., Mädchen vor dem 14.Lebensjahr bzw. nach den Gesetzen des Staates)
  • Impotenz
  • bestehende Ehe
  • Religionsverschiedenheit bzw. Partnerschaft mit einem Ungläubigen
  • Entführung
Angebot Gottes:
Gott will nicht, daß der Mensch alleine ist (Gen 2); er gibt ihm die Fähigkeit in Beziehungen zu leben.
Antwort des Gläubigen:
Das Brautpaar hat den Wunsch, in diesem Sinne in einer guten Beziehung miteinander zu leben und Freude und Leid miteinander zu tragen
Zeichen:
Übergabe der Ringe, Jawort
deutendes Wort:
"N., ich nehme dich an als meine Frau (meinen Mann) und verspreche Dir die Treue in guten und in bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit. Ich will Dich lieben, achten und ehren, solange ich lebe."
inneres Geschehen:
Der Ehebund ist Abbild des Bundes Gottes mit den Menschen; die Ehe ist Zeichen der Liebe Gottes. In der Ehe kann der Mensch am Schöpfungswerk Gottes teilnehmen.
Gemeindebezug:
Das Brautpaar bekundet öffentlich, daß es den Weg gemeinsam gehen will. Die anwesende Gemeinde ist Zeuge und ist aufgerufen, das junge Paar zu begleiten.
Ursprung:
Gott schafft den Menschen als Mann und Frau (Gen 2,18ff; Gen 1,27)
Besonderheit:
In der römisch-katholischen Kirche ist die Ehe praktisch unauflöslich. Sie kann höchstens für ungültig erklärt werden. Eine Scheidung (mit der Möglichkeit einer kirchlichen Wiederverheiratung ist nicht erlaubt (sonst Exkommunikation); ist die Ehe aber eine zu große Belastung für beide Partner, wird eine "Trennung von Tisch und Bett" zugestanden.
andere Konfessionen:
Die Eheschließung wird in allen christlichen Konfessionen feierlich begangen.
In den Kirchen der Reformation ist sie kein Sakrament; die Eheschließung erfolgt - ebenso wie die Scheidung - auf dem Standesamt. In der Kirche wird die Ehe gesegnet und es wird für das junge Paar gebetet.
Eine Scheidung ist ein seelsorgliches Problem, aber kein kirchliches. Allerdings möchte auch die evangelische Kirche, daß die Ehe möglichst nicht geschieden werden muß.
In den östlichen Kirchen ist die Ehe ein Sakrament (Spender: Priester!).
Eine kirchliche Ehescheidung wird geduldet, aber nicht gerne gesehen. Bei einer kirchlichen Wiederverheiratung wird allerdings ein Bußgebet in den Trauritus (wegen des vorangegangenen Ehebruchs) eingefügt.